Einfache Mehrheit ᐅ Definition, Bedeutung und Beispiele
发布时间:2026-09-11 | 浏览:2
Einfache Mehrheit
Lexikon, zuletzt bearbeitet am: 15.04.2026 | 1 Kommentar | 2 Bewertungen
Inhaltsverzeichnis
Einfache Mehrheit - Begriff
Beispiel: Einfache Mehrheit im Bundestag
Rechenbeispiele
Relative Mehrheit
Qualifizierte Mehrheiten
Absolute vs. einfache Mehrheit
Bei der einfachen Mehrheit handelt es sich um eine bestimmte Anzahl von Stimmen, die notwendig ist, damit ein Vorschlag im Rahmen einer Abstimmung oder Wahl angenommen wird.
Einfache Mehrheit - Begriff
Eine einfache Mehrheit wird bei Abstimmungen oder Wahlen dann erzielt, wenn ein Vorschlag mehr Stimmen als alle anderen Vorschläge in ihrer Gesamtheit auf sich vereinen kann beziehungsweise mehr als die Hälfte der Elemente der Grundmenge enthält.
Es müssen also dabei mehr als 50 % der Stimmen auf den betreffenden Vorschlag entfallen, wobei bei dieser Art der Mehrheitsbestimmung lediglich die tatsächlich abgegebenen gültigen Stimmen gezählt werden.
Enthaltungen werden hingegen nicht berücksichtigt.
Der Begriff einfache Mehrheit wird allgemeinsprachlich häufig als Synonym für die relative Mehrheit verwendet. Da jedoch Unterschiede bestehen, kann es dadurch zu Irrtümern und Missverständnissen kommen (siehe unten).
Beispiel: Einfache Mehrheit im Bundestag
Eine einfache Mehrheit ist gemäß Artikel 42 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz [ GG ] in der Regel bei Abstimmungen im Deutschen Bundestag zur Annahme eines Vorschlages erforderlich, soweit das Grundgesetz nichts anderes bestimmt (vgl. etwa Artikel 63 Absatz 2 GG in Verbindung mit Artikel 121 GG für eine absolute Mehrheit; oder Artikel 79 Absatz 2 GG für eine Zwei-Drittel-Mehrheit). Das heißt mehr Abgeordnete müssen für den jeweiligen Vorschlag stimmen als für alle anderen Vorschläge.
Rechenbeispiele
Die folgende Konstellation ist ein Beispiel für eine einfache Mehrheit bei drei Abstimmungsalternativen:
Vorschlag A: 45 %
Vorschlag B: 10 %
Vorschlag C: 25 %
Enthaltungen: 20%
In diesem Szenario hat Vorschlag A die einfache Mehrheit erlangt, da er mehr Stimmen als Vorschläge B und C in ihrer Gesamtheit erhalten hat. Vorschlag A hat also mehr Stimmen als jeder andere Vorschlag sowie mehr als die Hälfte aller abgegebenen gültigen Stimme ohne Berücksichtigung der Enthaltungen auf sich vereint.
Da Enthaltungen nicht berücksichtigt werden (siehe oben) können im Bundestag oder bei sonstigen Abstimmungen theoretisch Beschlüsse mit lediglich zwei Ja-Stimmen gefasst werden, wenn der Rest sich enthält und nur eine Nein-Stimme abgegeben wurde.
In Abgrenzung zur einfachen Mehrheit gibt es drei weitere Formen von Mehrheiten, die ebenfalls alle in bestimmten Situationen im Deutschen Bundestag zur Anwendung kommen:
Relative Mehrheit
Eine relative Mehrheit erzielt ein Vorschlag, wenn er mehr Ja-Stimmen erhält als jeder andere Vorschlag für sich beziehungsweise einzeln . Wie bei der einfachen Mehrheit werden auch hier Enthaltungen nicht berücksichtigt . Der einzige Fall, in dem die relative Mehrheit mit der einfachen Mehrheit tatsächlich deckungsgleich ist, ist bei Vorhandensein zweier Abstimmungsalternativen. Jede einfache Mehrheit ist zwar eine relative Mehrheit, jedoch gilt dies nicht umgekehrt. Nicht jede relative Mehrheit ist auch eine einfache Mehrheit.
Im Grundgesetz findet sich die Formulierung „die meisten Stimmen“ zur Umschreibung, dass eine relative Mehrheit für die Annahme eines Beschlusses erforderlich ist (vgl. etwa Artikel 63 Absatz 4 Satz 1 Grundgesetz für den Fall, dass die Wahl des Bundeskanzlers im ersten Wahlgang erfolglos bleibt und ein zweiter Wahlgang nicht binnen 14 Tagen zustande kommt).
Qualifizierte Mehrheiten
Die qualifizierte Mehrheit orientiert sich an einem zur Annahme des Vorschlags festgelegten Anteil der Grundmenge – dem so genannten Quorum . Dementsprechend gewinnt derjenige Vorschlag, welcher den höheren Stimmanteil des Quorums auf sich vereinen kann. Das Quorum liegt für gewöhnlich bei 50 %, kann aber auch darüber oder darunter festgesetzt werden.
Ein Beispiel ist die gemäß Artikel 79 Absatz 2 GG erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit zur Änderung des Grundgesetzes.
Absolute vs. einfache Mehrheit
Eine absolute Mehrheit erzielt ein Vorschlag, wenn er mehr Stimmen auf sich vereint als alle anderen Vorschläge in ihrer Gesamtheit , wobei im Unterschied zur einfachen Mehrheit die Enthaltungen berücksichtigt werden. Es handelt sich demnach um eine Sonderform der qualifizierten Mehrheit, bei welcher das Quorum auf mehr als 50 % festgelegt wurde.
Das Grundgesetz spricht hierbei von der „Mehrheit der Mitglieder“ , beispielsweise in Artikel 63 Absatz 2 Satz 1 GG im Rahmen des ersten Wahlgangs der Wahl des Bundeskanzlers. Artikel 121 GG konkretisiert und ergänzt, dass es sich dabei um die „Mehrheit [der] gesetzlichen Mitgliederzahl“ handelt und nicht etwa nur die anwesenden Abgeordneten.
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